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Steuernews

Wie ist die neue Kurzarbeit ab Juli 2022 geregelt?

Übersicht über die Regelungen der neuen Kurzarbeit ab Juli 2022 ...mehr

Welche Änderungen bringt das Teuerungsentlastungspaket?

Viele Einzelmaßnahmen sollen steuerliche Erleichterung bringen. ...mehr

Unter welchen Voraussetzungen sind Spenden für die Ukraine steuerlich abzugsfähig?

Welchen betraglichen Beschränkungen unterliegt der Spendenabzug für die Ukraine? ...mehr

Verfassungsgerichtshof kippt Abzugsverbot für Abfertigungszahlungen aus Sozialplänen

Unterliegen Abfertigungen aus Sozialplänen dem Betriebsausgabenabzugsverbot? ...mehr

Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2022 – Neue Sachbezugswerte ab 2023

Dies betrifft Wohnraum den der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellt. ...mehr

Verlängerung der Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Jahresabschlüsse beschlossen

Eine verlängerte Frist für die Offenlegung und Aufstellung von Jahresabschlüssen wurde beschlossen. ...mehr

Wie wurde der Familienbonus Plus erhöht?

Mehr Steuerersparnis durch die Steuerreform und Teuerungsentlastungspaket. ...mehr

Wie Ihre Kunden zu Weiterempfehlern werden

Egal wie gut die eigene Verkaufsmannschaft ist, es gilt: Die beste Erfolgsquote hat meist ein Weiterempfehler. ...mehr

Wie wurde der Familienbonus Plus erhöht?

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Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag und vermindert direkt die zu zahlende Einkommensteuer. Mit der Steuerreform wurden ab 1.7.2022 die Absetzbeträge je Kind und Monat erhöht. Mit dem Teuerungsentlastungspaket wird diese Erhöhung nun rückwirkend per 1.1.2022 durchgeführt. Der Arbeitgeber hat für seine Arbeitnehmer eine Aufrollung so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 30. September 2022 durchzuführen, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten dazu vorliegen.

  bis 31.12.2021 ab 1.1.2022
für Kinder bis 18 Jahre € 125,00/Monat € 166,68/Monat
für volljährige Kinder € 41,68/Monat € 54,18/Monat

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Familienbonus ist, dass für das Kind Familienbeihilfe gewährt wird, und dass es sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder in der Schweiz aufhält. Für Kinder, die sich in Drittländern aufhalten, steht kein Familienbonus zu.

Für Kinder, die in anderen EU-/EWR-Ländern oder in der Schweiz leben, werden die Beträge per Verordnung des BMF auf Basis der vom Statistischen Amt der Europäischen Union veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus indexiert. Die Höhe wird alle zwei Jahre neu angepasst.

Der Familienbonus Plus kann entweder während des Jahres in der laufenden Lohnverrechnung (Formular E 30) oder in der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung berücksichtigt werden.

Stand: 05. Juli 2022

Bild: JackF - stock.adobe.com

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