Bild
Ausgabe:

Steuernews

Gesundheitskasse: Fristverlängerung für Zahlungserleichterungen bis 15.7.

Die Frist für die Begleichung von coronabedingten Beitragsrückständen aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 endete wie bereits berichtet am 30.6.2021. ...mehr

Sonderbestimmung zum Pendlerpauschale läuft per 1.7.2021 aus

Für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Juli 2021 gilt diese Sonderbestimmung der Coronakrise nicht mehr. ...mehr

Was gibt es Neues in der Liebhaberei?

Keine Liebhaberei bei Unwägbarkeit. ...mehr

Welche Möglichkeiten bietet die digitale Verwaltung?

Die Digitalisierung beeinflusst auch die österreichische Verwaltung zunehmend. ...mehr

Wann unterliegen Gutscheine der Umsatzsteuer?

Gerade in Zeiten der Coronakrise waren viele Unternehmen gezwungen, Gutscheine auszugeben. ...mehr

Wie vermeide ich Steuern bei der Heimreise aus dem Urlaub?

Für Einreisen aus einem anderen EU-Staat gelten grundsätzlich Richtmengen bzw. Freigrenzen. ...mehr

Können offene Mindestkörperschaftsteuern bei einer verschmelzenden Umwandlung auf eine natürliche Person gutgeschrieben werden?

Eine GmbH wurde gemäß den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes durch Übertragung des Unternehmens auf den Alleingesellschafter umgewandelt. ...mehr

Ab in den Urlaub! Wie bin ich krankenversichert?

Wenn Sie Urlaub machen, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). ...mehr

Gesundheitskasse: Fristverlängerung für Zahlungserleichterungen bis 15.7.

Illustration

Die Frist für die Begleichung von coronabedingten Beitragsrückständen aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 endete wie bereits berichtet am 30.6.2021. Ohne Zahlungsvereinbarung mit der Gesundheitskasse (ÖGK) werden nun offene Rückstände wieder einbringlich gemacht.

Die ÖGK informiert nun auf ihrer Homepage (www.gesundheitskasse.at), dass sich für Dienstgeber, die es aus „berücksichtigungswürdigen Gründen bislang noch nicht geschafft haben, den geordneten Abbau der offenen Beiträge zu planen und zu vereinbaren“, einmalig die Antragsfrist für Ratenvereinbarungen um 15 Tage verlängert. Ein Antrag muss zwingend elektronisch bis 15.7.2021 über das WEB-BE-Kunden-Portal gestellt werden. Dann wird es keine Möglichkeit mehr geben, die Zahlungserleichterungen des „2 Phasen Modells“ in Anspruch zu nehmen.

Dieser Artikel ist am Stand 5.7.2021. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf der Homepage der ÖGK.

Stand: 06. Juli 2021

Bild: thodonal - stock.adobe.com

Keplerstraße 1 A-4910 Ried im Innkreis Telefon: + 43 (0) 7752/83256 Fax: + 43 (0) 7752/80549 E-Mail:
Impressum und Datenschutz
design by atikon.com

Liebe Kundinnen und Kunden!

Das Coronavirus (Covid-19) hat die heimische Wirtschaft erreicht. Wir nehmen die Verantwortung in der sich aktuell schnell verändernden Lage sehr ernst. Um Sie in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen, gleichzeitig aber auch Ihre und unsere Gesundheit zu schützen, haben wir zwar geöffnet, dies jedoch eingeschränkt.

Das bedeutet für Sie als unseren Kunden:

Wir sind für Sie ab sofort nur noch per E-Mail und Telefon erreichbar, nicht mehr persönlich vor Ort. Sollte es in Ihrem Fall einen Grund für einen zwingend notwendigen persönlichen Austausch geben, bitten wir Sie, diesen vorab telefonisch abzustimmen. Per Telefon und E-Mail stehen wir Ihnen natürlich gerne für Rückfragen zur Verfügung!

Wir wünschen Ihnen in diesen herausfordernden Zeiten alles Gute und vor allem, dass Sie gesund bleiben!

OK