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Steuernews

Wie können Sie von der erhöhten Forschungsprämie profitieren?

Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder in einer inländischen Betriebsstätte erfolgen. ...mehr

Wann liegt ein „kleines Vereinsfest“ vor?

Veranstaltet ein gemeinnütziger Verein eine gesellige Veranstaltung in Form eines sogenannten kleinen Vereinsfestes, so kann dieses steuerlich begünstigt sein. ...mehr

Haben Sie Kryptowährungen im Betriebsvermögen?

Das BMF hat eine aktuelle Information zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen (z. B. Bitcoins) veröffentlicht. ...mehr

Welche Erleichterungen kommen für die Privatinsolvenz?

Die Novellierung des Schuldenregulierungsverfahrens („Privatkonkurs“) durch das Insolvenzrechts-Änderungsgesetz (IRÄG) 2017, das vollständig mit 1.11.2017 in Kraft tritt, bringt wichtige Neuerungen. ...mehr

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist zu entrichten, wenn ein Gegenstand aus einem Drittland (also nicht EU) in das Inland eingeführt wird. ...mehr

Was bedeutet „Handelsübliche Bezeichnung“ für den Registrierkassenbeleg?

Ein Beleg einer Registrierkasse hat laut Bundesabgabenordnung bestimmte Mindestangaben zu enthalten. ...mehr

Was ist eine Balanced Scorecard?

Die Balanced Scorecard ist eine Controlling-Methode zur Messung der Zielerreichung in Hinblick auf Vision und Strategie eines Unternehmens. ...mehr

Wie können Sie von der erhöhten Forschungsprämie profitieren?

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Forschungsprämien können geltend gemacht werden für

  • eigenbetriebliche Forschung und
  • Auftragsforschung.

Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder in einer inländischen Betriebsstätte erfolgen. Die Prämie beträgt nun neu für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2017 beginnen 14 % (bisher 12 %) der Forschungsaufwendungen (Ausgaben). Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr 2017/2018 ist die Bemessungsgrundlage linear den Kalendermonaten des Jahres 2017 und 2018 zuzuordnen und der entsprechende Prämiensatz anzuwenden.

Unter eigenbetrieblicher Forschung sind Forschung und experimentelle Entwicklung im eigenen Betrieb zu verstehen, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Beantragt ein Steuerpflichtiger eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung, hat er zwingend ein (kostenloses) Gutachten der FFG vorzulegen.

Auftragsforschung umfasst die in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung (gleiche Begriffsdefinition wie oben). Es dürfen nur Einrichtungen oder Unternehmen beauftragt werden, die auch mit Forschungsaufgaben und experimentellen Entwicklungsaufgaben befasst sind und deren Sitz in einem Staat der EU oder des EWR gelegen ist. Der Auftragnehmer darf nicht unter beherrschendem Einfluss des Auftraggebers stehen oder Mitglied einer Unternehmensgruppe sein, der auch der Auftraggeber angehört. Die Forschungsprämie kann bei Auftragsforschung nur für Aufwendungen von höchstens € 1,000.000,00 pro Wirtschaftsjahr (wenn dieses zwölf Monate umfasst) geltend gemacht werden. Bereits beim Vertragsabschluss sollte mit dem beauftragten Forscher vereinbart werden, wer die Forschungsprämie beantragt. Die Prämie darf nur einmal geltend gemacht werden.

Stand: 30. August 2017

Bild: sriba - Fotolia.com

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