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Hinweis:
Die Führung eines Fahrtenbuchs als Excel-Datei wird aufgrund gesetzlicher Verfahrensvorschriften und der expliziten Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenats (UVS) vom 22.06.2007 als formell nicht ordnungsmäßig anerkannt. Bei der Führung eines Fahrtenbuchs mittels Datenträger muss nämlich sichergestellt sein, dass Eintragungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist. Das formell nicht ordungsgemäß geführte Fahrtenbuch wird aber in materieller Hinsicht als Beweismittel anerkannt. Das heißt, unter Beachtung sonstiger Fakten (wie zB. weiteres Auto im Haushalt) dient es als Basis für eine sachgerechte Schätzung (eine willkürliche Strafzuschätzung darf nicht erfolgen). Damit diese Excel-Vorlage auch formell als ordnungsgemäß anerkannt wird, muss es als Vorlage ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden. Die Eintragungen dürfen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen.

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