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Steuernews

Wie wurden die Bestimmungen zur Forschungsprämie geändert?

Fiktiver Unternehmerlohn, Antragsfrist, in Teilen beantragbar ...mehr

Welche steuerlichen Begünstigungen machen die Anschaffung von Elektroautos für Unternehmen attraktiv?

Ab 2023 ist auch der Investitionsfreibetrag für Elektroautos lukrierbar ...mehr

Wie ist die neue Teuerungsprämie geregelt?

€ 3.000,00 steuerfreie Prämie in 2022 und 2023 ...mehr

Abschaffung von Reverse Charge für ausländische Vermieter

Welche Änderung bringt das Abgabenänderungsgesetz 2022 für ausländische Vermieter? ...mehr

Was ist bis zum 30.9.2022 von Unternehmern besonders zu beachten?

Vorsteuerrückerstattung, Bilanzveröffentlichung, Vorauszahlungen und Anspruchsverzinsung ...mehr

Wie können Private den Reparaturbonus nutzen?

Mit dem Reparaturbonus werden 50 % der Bruttokosten (maximal € 200,00) einer Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten gefördert. ...mehr

Ist Onlinemarketing auch im B2B-Bereich wichtig?

Auch für Nischenanbieter ist ein professionelles Onlinemarketing relevant ...mehr

Wie können Private den Reparaturbonus nutzen?

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Mit dem Reparaturbonus werden 50 % der Bruttokosten (maximal € 200,00) einer Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten gefördert. Bis zu € 30,00 wird die Einholung eines Kostenvoranschlags gefördert.

Die Förderung können Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich beantragen. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, der bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden kann. Förderbons können beantragt werden, solange die Budgetmittel reichen, spätestens bis 31.12.2023.

Förderfähig ist die Reparatur (bzw. der Kostenvoranschlag) von Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Ein Neukauf oder Austausch eines Geräts (auch gegen ein generalüberholtes) wird nicht gefördert.

Eine Liste der förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie unter:

www.reparaturbonus.at/geraeteliste 

und eine Liste der nicht förderungsfähigen Geräte unter:

www.reparaturbonus.at/negativliste 

Generell nicht förderfähig sind Service- und Wartungsarbeiten und wenn Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z. B. bei Versicherungen) sowie Arbeiten im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen.

Ein Reparaturbon kann auf www.reparaturbonus.at beantragt werden und binnen drei Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden.

Alle detaillierten Informationen zum Ablauf, zu den teilnehmenden Partnerbetrieben und den Förderbedingungen finden Sie auf www.reparaturbonus.at.

Stand: 30. August 2022

Bild: Maksym Povozniuk - stock.adobe.com

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