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Steuernews

Neues zur Steuerreform: Was steht im Begutachtungsentwurf?

Die Steuerreform ist nun in Begutachtung. Geplant ist, dass der Nationalrat diese Anfang Juli beschließt – bis dahin kann es noch zu Änderungen kommen. ...mehr

Vorsteuer-Rückerstattung Drittland: Nur noch bis 30.6.

Zum Vorsteuerabzug berechtigte österreichische Unternehmer können sich auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen ...mehr

Wie werden versendete Waren umsatzbesteuert?

Bei Gegenständen, die innerhalb von EU-Ländern versendet oder befördert werden, muss die Umsatzsteuer von dem Land, in dem die Lieferung beginnt, in Rechnung gestellt werden. ...mehr

Wie viele Tage Urlaub stehen einem Arbeitnehmer zu?

Bei einer Dienstzeit bis zu 25 Jahren beträgt der Urlaubsanspruch 30 Werktage pro Arbeitsjahr – bei über 25 Jahren Dienstzeit 36 Werktage ...mehr

Vorsteuerabzug bei Leasingverträgen

Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom Jahresanfang erfüllt der Leasingvertrag allein nicht die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug. ...mehr

Sind Sie in Ihrem Urlaubsland krankenversichert?

Auf der Rückseite der e-Card ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) aufgedruckt ...mehr

Wie viel dürfen Studenten verdienen?

Übersteigt das Entgelt eine gewisse Grenze, kann dies zum Verlust z. B. der Familienbeihilfe führen ...mehr

Geben Sie Ihrer Zielgruppe ein Gesicht

Weg vom Gießkannenprinzip, hin zu Werbebotschaften, die direkt auf die Zielgruppe zugeschnitten sind ...mehr

Wie werden versendete Waren umsatzbesteuert?

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Käufer ist kein Unternehmer

Lieferschwelle wird nicht überschritten

Bei Gegenständen, die innerhalb von EU-Ländern versendet oder befördert werden, muss die Umsatzsteuer von dem Land, in dem die Lieferung beginnt, in Rechnung gestellt werden.

Beispiel: Ein deutscher Unternehmer liefert von Deutschland nach Österreich. Daher ist deutsche Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

Dies gilt bei folgenden Kunden:

  • Privatpersonen bzw. Unternehmer, die sich nicht als solche zu erkennen geben
  • Schwellenerwerber – das sind:
  • Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen, für die keine Vorsteuer abgezogen werden darf (unecht befreit)
  • Land- und Forstwirte, die die Umsatzsteuer pauschal ermitteln
  • Juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwerben.

Ausgenommen davon sind Schwellenerwerber, die auf die Anwendung der Erwerbsschwelle verzichtet haben.

Lieferant überschreitet Lieferschwelle

Überschreitet der Lieferant die im jeweiligen Bestimmungsland gültige Lieferschwelle, muss die Steuer jenes Landes, in dem die Beförderung oder Versendung endet, in Rechnung gestellt werden. Die Lieferschwelle gilt für alle Lieferungen pro EU-Mitgliedstaat.

Beispiel: Alle Lieferungen von einem Lieferanten nach Deutschland werden zusammengezählt. Die Lieferschwelle von Deutschland, die € 100.000,00 beträgt, ist entscheidend.

Käufer ist Unternehmer

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zwischen Unternehmern wird keine Steuer in Rechnung gestellt, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen – z. B. muss die UID-Nummer des Abnehmers angegeben werden.

Beispiel: Kauf bei Amazon

Wenn eine Privatperson eine Ware im Internet bei Amazon bestellt, wird auf der Rechnung österreichische Umsatzsteuer ausgewiesen, weil Amazon die österreichische Lieferschwelle von € 35.000,00 überschreitet.

Achtung: Bestellt ein Unternehmer mit dem „privaten“ Konto bei Amazon, wird auch österreichische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, die nicht als Vorsteuer abgezogen werden darf!

Unternehmer sollten deshalb ein eigenes Amazon-Konto einrichten und die UID-Nummer angeben. Dann wird von Amazon keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen.

Stand: 29. Mai 2015

Bild: Sergii Figurnyi - Fotolia.com

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