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Steuernews

Immobilienertragsteuer: Befreiung bei Verkauf des Hauptwohnsitzes nur bis 1.000 m² Grundfläche?

Der Verkauf des Hauptwohnsitzes ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Immobilienertragsteuer befreit. ...mehr

Was bedeutet der Entfall von Auflagepflichten ab Juli 2017?

Das Deregulierungsgesetz bringt im Bereich des Arbeitsrechts den Entfall von Auflagepflichten für die meisten Arbeitgeber. ...mehr

Was sind die aktuellen Zuverdienstgrenzen für Studenten?

Ferialjobs im Sommer sind bei Studenten heiß begehrt. ...mehr

Umsatzsteuer: Wo sind Dienstleistungen steuerbar?

Sonstige Leistungen sind solche, die nicht in einer Lieferung bestehen. ...mehr

Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?

Wenn Sie sich aufgrund Ihres Urlaubs im Ausland aufhalten und dort medizinische Leistungen brauchen, finden Sie hier nötigen Infos. ...mehr

Geringfügigkeitsgrenze neu

Der Arbeitgeber hat den geringfügig Beschäftigten jedoch beim Krankenversicherungsträger jedenfalls anzumelden. ...mehr

Wie nützt Ihnen eine Kostenrechnung?

Um im Wettbewerb bestehen zu können, ist die Kostenrechnung ein wichtiges Informationsinstrument für Unternehmer. ...mehr

Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?

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Wenn Sie sich aufgrund Ihres Urlaubs im Ausland aufhalten und dort medizinische Leistungen brauchen, benötigen Sie für den Zugang dazu:

E-card/ Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK),
wenn Sie sich in einem EU-/EWR Staat oder in der Schweiz aufhalten. Hier erhalten Sie Sachleistungen, soweit diese notwendig sind. Nicht versichert ist der Rücktransport nach Österreich. Die EKVK muss direkt beim ausländischen Leistungserbringer vorgelegt werden und wird dort von allen Ärzten und Krankenhäusern akzeptiert, die mit den jeweiligen länderspezifischen Sozialversicherungsträgern unter Vertrag stehen.

Gibt es keine solche Regelung, wird die EKVK nicht akzeptiert oder hat man die EKVK vergessen, so müssen die Kosten vor Ort bezahlt werden und die Rechnung nach Rückkehr aus dem Urlaub beim österreichischen Krankenversicherungsträger zur Kostenerstattung eingereicht werden. Die Kostenerstattung erfolgt aufgrund der Angaben in der Rechnung über Art, Umfang sowie Datum der Behandlung und richtet sich nach den jeweils gültigen österreichischen Tarifsätzen.

Aufgrund von Vereinbarungen gilt die EKVK auch in Mazedonien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro.

Urlaubskrankenschein,
wenn Sie Urlaub in einem Vertragsstaat (bilaterale Abkommen) der Krankenversicherung machen. Einen solchen Urlaubskrankenschein erhalten Sie kostenlos beim zuständigen Krankenversicherungsträger vor Urlaubsantritt. Im Behandlungsfall muss dieser Urlaubskrankenschein vor Ort beim darauf für den Aufenthaltsort zuständigen und im Formular vermerkten Träger des Vertragsstaates gegen einen Behandlungsschein eingelöst werden. Dies gilt beispielsweise für die Türkei.

Private Versicherung,
wenn Sie im Urlaub in anderen Staaten (Drittstaaten) eine ärztliche Behandlung brauchen, da Sie ansonsten die Kosten dafür selbst bezahlen müssen.

Und auch für die Differenz bei einer etwaigen Kostenerstattung, wenn nämlich ausländische Behandlungskosten über den österreichischen Tarifsätzen liegen, empfiehlt sich eine solche private Versicherung.

Stand: 27. Juni 2017

Bild: Osterland - Fotolia.com

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