Bild
Ausgabe:

Steuernews

Steuerfreies Öffi-Ticket: Was ändert sich beim Pendlerpauschale?

Mit Anfang 2023 ändert sich die Berechnungsweise ...mehr

Last-Minute-Steuertipps

Tipps zu Weihnachtsgeschenken, Teuerungsprämie und SV-Ausnahme für Kleinunternehmer ...mehr

Voraussichtliche GSVG-Sozialversicherungswerte für 2023

Höchst- und Mindestbeitragsgrundlage sowie Beitragssatz für 2023 ...mehr

Wann haben Unternehmer Anspruch auf Diäten?

Wann liegt eine betrieblich veranlasste Reise vor? ...mehr

Welche Zinsen gelten bei Finanz und Sozialversicherung?

Auch die Finanz und Sozialversicherung erhöhen die Zinsen ...mehr

Wie wird der Dienstgeberbeitrag ab 2023 gesenkt?

Wie wird der Dienstgeberbeitrag ab 2023 gesenkt? ...mehr

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2023

Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig ...mehr

Tipps für Ihre Weihnachtsrede

Vorbereitung und Authentizität sind der Schlüssel zu einer guten Rede ...mehr

Welche Zinsen gelten bei Finanz und Sozialversicherung?

Illustration

Wie bereits berichtet, ist die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.

Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.

Aufgrund einer weiteren Erhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 2.11.2022 nun neu im Bereich der Finanz folgende Zinssätze:

Basiszinssatz 1,38 %
Stundungszinsen 3,38 %
Aussetzungszinsen 3,38 %
Anspruchszinsen 3,38 %
Beschwerdezinsen 3,38 %
Umsatzsteuerzinsen 3,38 %

Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge des ASVG gilt ab 1.10.2022 bis 31.12.2022 ein Verzugszinssatz von 3,38 %.

Stand: 28. November 2022

Bild: JD8 - stock.adobe.com

Keplerstraße 1 A-4910 Ried im Innkreis Telefon: + 43 (0) 7752/83256 Fax: + 43 (0) 7752/80549 E-Mail:
Impressum und Datenschutz
design by atikon.com