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Steuernews

Wann muss ich Rechnungen spätestens bezahlen?

Im März ist das neue Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) in Kraft getreten. Dadurch kam es neben dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch auch im Arbeits-, Sozialgerichtsgesetz zu Änderungen. ...mehr

Welche Förderung bekomme ich für meinen Lehrling?

Für die Ausbildung eines Lehrlings gibt es zahlreiche Förderungen. Als Nachfolger der Lehrlingsausbildungsprämie (letztmalig 2012) gilt die Basisförderung. ...mehr

Verlustausgleich bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird der Verlustausgleich in vielen Fällen von der inländischen depotführenden Stelle (z.B. Bank) vorgenommen. ...mehr

Was ist beim Jobticket zu beachten?

Der Arbeitgeber bezahlt die Fahrt in die Arbeit und zurück. Um diese Begünstigung steuerfrei in Form eines Jobtickets zu erhalten, muss allerdings ein Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel bezahlt werden. ...mehr

Was ist beim Jobticket zu beachten?

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Der Arbeitgeber bezahlt die Fahrt in die Arbeit und zurück. Um diese Begünstigung steuerfrei in Form eines Jobtickets zu erhalten, muss allerdings ein Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel bezahlt werden.

Für Netzkarten gilt: Sie sind nur steuerfrei, wenn sie nicht teurer als Streckenkarten sind oder für diese Fahrt keine angeboten werden.

Rechnung: Sie muss auf den Arbeitgeber ausgestellt sein und den Namen des Arbeitnehmers enthalten.

Neu seit 2013: Für das Jobticket muss kein Anspruch auf Pendlerpauschale vorliegen, und die Strecken- bzw. Netzkarte darf übertragbar sein.

Wie ist das Jobticket umsatzsteuerlich zu behandeln?

Arbeitnehmer bezahlt nichts

Beim Arbeitgeber stellt das einen Eigenverbrauch durch eine sonstige Leistung dar. Es ist eine Umsatzsteuer (USt) in Höhe von 10 % abzuführen. Bemessungsgrundlage sind die Kosten des Tickets.

Der Arbeitnehmer bezahlt dafür

In diesem Fall liegt eine steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung vor. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich das Entgelt. Bezahlt der Arbeitnehmer allerdings weniger als das Ticket tatsächlich kostet, so ist die Normalwertregelung zu beachten. Als USt-Bemessungsgrundlage ist der Verkaufspreis anzusetzen. Beispiel: Der Arbeitnehmer bezahlt € 20,00 – der tatsächliche Verkaufspreis beträgt € 40,00. Die USt ist von € 40,00 zu berechnen.

Stand: 08. Juli 2013

Bild: balest Fotolia.com

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