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Ärztenews

Steuerspartipps zum Jahreswechsel 2018/2019

Vor dem 31.12. müssen noch viele Arbeiten erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt). ...mehr

Sozialversicherungswerte für 2019 (voraussichtlich)

Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick über die Sozialversicherungswerte für 2019. ...mehr

Arzt mit Hausapotheke: Wie ist bei Errichtung eines Gebäudes die Vorsteuer zu ermitteln?

Ärzte erbringen in der Regel überwiegend steuerfreie Umsätze und haben insoweit auch keinen Vorsteuerabzug aus den Rechnungen ihrer Lieferanten. ...mehr

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2019

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden. ...mehr

Aufklärung via Telefon

Die Beurteilung, ob eine ausreichende und rechtzeitige Aufklärung stattgefunden hat, ist immer eine Einzelfallbetrachtung und anhand der konkreten Umstände zu prüfen. ...mehr

Kulturlinks – Winter 2018/2019

Im Winter 2018/2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2019

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Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • sich das Kind in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.

Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt und betragen für 2019:

Altersgruppe 2018
0 – 3 Jahre € 208,00
3 – 6 Jahre € 267,00
6 – 10 Jahre € 344,00
10 – 15 Jahre € 392,00
15 – 19 Jahre € 463,00
19 – 28 Jahre € 580,00

Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt pro Monat für das 1. Kind € 29,20, für das 2. Kind € 43,80 und für jedes weitere Kind € 58,40.

Für Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU/des EWR oder in der Schweiz aufhalten, wird ab 2019 die Höhe des Unterhaltsabsetzbetrages auf Basis der vom Statistischen Amt der EU veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus für jeden einzelnen Mitgliedstaat der EU, des EWR und für die Schweiz im Verhältnis zu Österreich bestimmt.

Stand: 27. November 2018

Bild: Jenny Sturm - stock.adobe.com

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