Bild
Ausgabe:

Ärztenews

Steuerspartipps zum Jahreswechsel 2017/2018

Vor dem 31.12. müssen noch viele Arbeiten erledigt werden. ...mehr

Wer muss sich im Gesundheits-Beruferegister eintragen?

Ab 1. Jänner 2018 muss der Arbeitgeber bei jeder Neuanmeldung zur Sozialversicherung auch die Meldung des jeweiligen Gesundheitsberufes mittels ELDA durchführen. ...mehr

Haftung der Gynäkologin für Begutachtungsfehler des Pathologen

Die Patientin, als klagende Partei, ging im Zeitraum zwischen 2005 und 2011, in regelmäßigen Abständen zur Fachärztin für Gynäkologie, wobei auch routinemäßig Krebsabstriche gemacht wurden. ...mehr

Sozialversicherungswerte 2018 (voraussichtlich)

Voraussichtliche SV-Werte für das kommende Jahr. ...mehr

Welche Gesetzesbeschlüsse bescherte uns der Wahlkampf?

Am 12. Oktober 2017, wenige Tage vor der Wahl des Nationalrates, verteilte die Politik Wahlgeschenke in Form von Nationalratsbeschlüssen. ...mehr

Kulturlinks – Winter 2017/2018

Im Winter 2017 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Welche Gesetzesbeschlüsse bescherte uns der Wahlkampf?

Illustration

Am 12. Oktober 2017, wenige Tage vor der Wahl des Nationalrates, verteilte die Politik Wahlgeschenke in Form von Nationalratsbeschlüssen. Hier eine Auswahl aus den Themen Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht:

Bessere Absicherung von Selbständigen im Krankheitsfall

GSVG-Krankenversicherte erhalten im Krankheitsfall unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützungsleistung von € 29,46 (Wert 2017) pro Tag. Diese wird derzeit ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt. Ab 1. Juli 2018 soll dieser Betrag rückwirkend ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit zustehen.

Entfall der Mietvertragsgebühr

Für die Vermietung von Wohnräumen muss künftig keine Mietvertragsgebühr mehr entrichtet werden. Dies gilt für Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden.

Angleichung der Rechte von Arbeitern an jene der Angestellten

Die wesentlichsten Änderungen sind

  • die Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten. Aber auch für Angestellte mit nur wenigen Wochenstunden sollen die gleichen Rechte gelten. Inkrafttreten: ab dem Jahr 2021
  • die Anpassung des Systems der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder nach einem Unfall der Arbeiter an jenes der Angestellten. Inkrafttreten: 1. Juli 2018.

Entfall der Auflösungsabgabe ab 2020

Die Auflösungsabgabe, die Arbeitgeber unter bestimmten Umständen bei Kündigung eines Mitarbeiters zu bezahlen haben, entfällt ab 2020.

Stand: 28. November 2017

Bild: Daniel Coulmann - Fotolia.com

Keplerstraße 1 A-4910 Ried im Innkreis Telefon: + 43 (0) 7752/83256 Fax: + 43 (0) 7752/80549 E-Mail:
Impressum und Datenschutz
design by atikon.com