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Ärztenews

Wie können Sie jetzt noch Steuern sparen?

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. ...mehr

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2015 ...mehr

Zulagen in der Arztpraxis

Schmutz-, Erschwernis-, Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) sind beim Dienstnehmer von der Lohnsteuer befreit. ...mehr

Sozialversicherungswerte 2015

ASVG Geringfügigkeitsgrenze, Höchstbeitragsgrundlage sowie GSVG/FSVG Pensionsversicherung FSVG ...mehr

Kulturlinks

Aktuelle Kulturveranstaltungen und Ausstellungstermine. ...mehr

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

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Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2015
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt

AltersgruppeEuro
0–3 Jahre € 197,00
3–6 Jahre € 253,00
6–10 Jahre € 326,00
10–15 Jahre € 372,00
15–19 Jahre € 439,00
19-28 Jahre € 550,00

Unterhaltsabsetzbetrag

Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden

Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags

für das 1. Kind € 29,20 p.m.
für das 2. Kind € 43,80 p.m.
für jedes weitere Kind € 58,40 p.m.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn

  • der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
  • die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.

Stand: 26. November 2014

Bild: Marzanna Syncerz - Fotolia.comAltersgruppeEuro

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