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Ärztenews

Welche Änderungen bringt die geplante Steuerreform 2020 für Ärzte?

Die beiden ehemaligen Regierungsparteien haben einen Antrag im Nationalrat eingebracht, mit dem doch noch wesentliche Teile der geplanten Steuerreform 2020 bis zur Wahl Ende September beschlossen werden sollen. ...mehr

Welche Neuerungen gibt es beim Bezahlen der Steuern?

Entrichtung von Einkommensteuervorauszahlung per Lastschriftmandat seit 1. Juli 2019 möglich ...mehr

Kann die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes steuerlich geltend gemacht werden?

Bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen sind auch außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. ...mehr

Welche betrieblichen Versicherungen sind Betriebsausgaben der Arztordination?

Bei Versicherungen, die den Betrieb der Arztpraxis betreffen, sind die Prämienzahlungen in der Regel als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. ...mehr

Steuerliche Stellung von Praxisvertretern

Schließen also Vertretungsärzte eigene Behandlungsverträge mit den Patienten, treten für ein Dienstverhältnis sprechende Gesichtspunkte bei einem solchen Tätigwerden in den Hintergrund. ...mehr

Kulturlinks – Herbst 2019

Im Herbst 2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Steuerliche Stellung von Praxisvertretern

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Grundsätzlich kann ein in der Ordination eines niedergelassenen Arztes tätig werdender Praxisvertreter dessen Erfüllungsgehilfe bei der Behandlung der Patienten sein, wenn der Patient der Meinung sein musste, entweder vom Ordinationsinhaber persönlich oder zumindest innerhalb seines Verantwortungsbereichs behandelt zu werden.

Wird der Patient aber vor Beginn der Behandlung über den Vertretungsfall aufgeklärt, so kommt der Behandlungsvertrag mit dem Praxisvertreter zustande.

Schließen also Vertretungsärzte eigene Behandlungsverträge mit den Patienten, treten für ein Dienstverhältnis sprechende Gesichtspunkte bei einem solchen Tätigwerden in den Hintergrund.

Grundsätzlich liegen beim Praxisvertreter Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gemäß § 22 EStG in Verbindung mit § 47/1 ÄrzteG vor, auch wenn die Abrechnung über den Ordinationsinhaber erfolgt. In diesem Zusammenhang sei auch noch auf den neu geschaffenen § 47a ÄrzteG verwiesen. Demnach ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Anstellung von Ärzten in Ordinationen bzw. Gruppenpraxen berufsrechtlich definiert.

Näheres in der nächsten Ausgabe.

Stand: 27. August 2019

Bild: peshkova - stock.adobe.com

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