Bild
Ausgabe:

Ärztenews

USt befreit: Umsätze eines Heilmasseurs

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 werden die Umsätze von Heilmasseuren von der Umsatzsteuer befreit. ...mehr

Warum einen Finanzplan für die Arztpraxis?

Der Gewinn der Arztpraxis ergibt sich aus der Buchhaltung. ...mehr

Umstieg von Abfertigung alt in neu

Ein Übertritt von der Abfertigung alt in neu ist nur noch bis zum 31.12.2012 möglich. ...mehr

Was ändert sich für Vermieter?

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 soll es auch im Gebührengesetz zu einer Änderung kommen. ...mehr

Grundbuch-Umstellung

Die Datenbank mit den Grundbucheintragungen wurde erneuert. ...mehr

Grundbuch-Umstellung

Illustration

Die Datenbank mit den Grundbucheintragungen wurde erneuert. Grundsätzlich sollten alle Daten ohne Fehler von der alten in die neue Datenbank übernommen worden sein.

Sechs Monate (von 7.5. bis 06.11.2012) können die Daten mit den „alten“ Daten verglichen werden. Falls doch ein Fehler unterlaufen ist, kann eine Änderung beantragt werden.

Ein neuer Grundbuchsauszug kostet € 13,00. Auf Wunsch erhält man zum Vergleichen einen alten (mit Stand vom 27.4.) kostenlos dazu.

In dieser Zeit ist auch der Gutglaubensschutz außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, der Einsichtnehmende kann sich in dieser Zeit nicht auf die Richtigkeit des Grundbuchs verlassen.

Beachtet werden sollte auch, dass seit 7.5.2012 auch neue Gebühren für Abfragen von Grundbuchsauszügen gelten.

Stand: 03. August 2012

Bild: ponsulak - Fotolia.com

Keplerstraße 1 A-4910 Ried im Innkreis Telefon: + 43 (0) 7752/83256 Fax: + 43 (0) 7752/80549 E-Mail:
Impressum und Datenschutz
design by atikon.com