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Ärztenews

Kleinunternehmer: Welche Umsätze sind nicht mehr einzurechnen?

Kleinunternehmer sind Unternehmer mit einem Umsatz von höchstens € 30.000,00. ...mehr

Was bringt das neue E-Mobilitätspaket?

Ab 1.3.2017 bis Ende 2018 werden der Ankauf von Elektrofahrzeugen und die Errichtung von Ladestationen gefördert. ...mehr

Steuerpläne der Regierung für 2017/2018

Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/18 sind diverse steuerlich relevante Vorhaben angeführt. ...mehr

Ärzte in einem Dienstverhältnis zu Krankenanstalt

Ärzte, die bei einer Krankenanstalt angestellt sind erhalten i.d.R. für „Klassepatienten“ eine Sondergebühr. ...mehr

Pädagogisch qualifiziertes Personal: Wann ist Kinderbetreuung steuerlich absetzbar?

Bisher erachtete die Finanz eine Ausbildung von 8 bzw. 16 Stunden für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als ausreichend. ...mehr

Empfehlung eines bestimmten Optikers durch den Augenarzt

Die klagende Partei betreibt ein Optikergewerbe, die beklagte Partei ist Facharzt für Augenheilkunde im gleichen Ort. ...mehr

Kulturlinks – Frühling 2017

Im Frühling 2017 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Was bringt das neue E-Mobilitätspaket?

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Das Verkehrsministerium, das Umweltministerium und die Automobilbranche haben ein Paket zur Förderung der Elektromobilität mit einem Gesamtvolumen von € 72 Mio. beschlossen. Ab 1.3.2017 bis Ende 2018 werden der Ankauf von Elektrofahrzeugen und die Errichtung von Ladestationen gefördert. Grundsätzlich gilt, gefördert wird, solange die Fördermittel nicht erschöpft sind.

Wer und was wird gefördert?

Eine Privatperson erhält beim Kauf eines Elektro-Pkws € 4.000,00 Ankaufprämie. Kauft sie einen sogenannten Plug-In-Hybriden, gibt es € 1.500,00 Förderprämie. Zusätzlich zum Elektrofahrzeug gibt es bei Errichtung einer Ladestation als Bonus einen Betrag von € 200,00. Auch der Kauf von E-Mopeds und E-Motorrädern wird mit € 375,00 pro Zweirad gefördert. 

Genauso sieht das Mobilitätspaket Förderprämien für Unternehmen vor. Schafft ein Betrieb einen E-Pkw an, gibt es Unterstützung durch eine Förderprämie von € 3.000,00. Erwirbt es einen Plug-In-Hybriden wird ein Betrag von € 1.500,00 zugezahlt. Außerdem sind Prämien für die Anschaffung von E-Bussen und E-Nutzfahrzeugen vorgesehen. So soll ein Betrieb (oder Verein) bei der Anschaffung eines E-Kleinbusses oder eines leichten E-Nutzfahrzeuges eine Prämie von bis zu € 20.000,00 lukrieren können.

Der Bonus für Pkw setzt sich aus je einem E-Mobilitätsbonusanteil des Fahrzeugimporteurs und einem des Bundes zusammen. Damit der Bund seinen Zuschuss überhaupt ausbezahlt, muss zuerst der Fahrzeugimporteur seinen Anteil gewähren. Für diesen Zweck ist es notwendig, dass der E-Mobilitätsbonusanteil des Importeurs auf der Rechnung aufscheint.

Für die Errichtung von öffentlich zugänglichen Schnellladestationen sieht das Paket eine Förderung von € 10.000,00 pro Ladestation vor.

Für alle diese Prämien ist unter anderem Voraussetzung, dass ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern verwendet wird. Für private E-Pkw kommt hinzu, dass der Brutto-Listenpreis höchstens € 50.000,00 betragen darf und der geförderte Pkw eine vollelektrische Mindestreichweite von 40 km erreichen muss.

Hinweis: Ab 1.3.2017 können unter www.umweltfoerderung.at Anträge auf die Förderprämie für E-Pkw und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge eingereicht werden. Dort finden Sie auch eine Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge. Achten Sie auf die jeweiligen Fördervoraussetzungen, so soll das Rechnungsdatum nicht vor dem 1.1.2017 liegen und die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein.

Stand: 27. Februar 2017

Bild: vschlichting - Fotolia.com

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